Nur einen Tag vor der grundsätzlichen Einigung der Koalition zum Gebäudeenergiegesetz besuchte Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Oberrodenbach. Er berichtete im Detail über den Stand und die aufgekommenen Schwierigkeiten des Gesetzgebungsverfahrens sowie über die Dringlichkeit im Hinblick auf die sich verschärfenden Klimabedingungen. Anschliessend gab es eine lebhafte Diskussion, in der auch viele Einzelfragen beantwortet werden konnten.
Gas und Öl, so Bartol, würden immer teurer und daher sei es wichtig, davon unabhängig zu werden. Andererseits sei aber auch der Austausch von Heizungen teuer und daher sei es ebenso wichtig, Übergangsfristen, Ausnahmen und Härtefallregelungen zu beschliessen.
Im einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Hauptpunkte vor:
- Bis spätestens 2028 sollen die Kommunen Pläne vorgelegt haben, wie sie die Wärmeversorgung vor Ort klimafreundlich umbauen wollen. Haus- und Wohnungseigentümer haben also mehr Zeit, sich für die günstigste Heizungsvariante zu entscheiden.Denn erst nach Vorlage eines kommunalen Wärmeplans können sie wissen, ob die Möglichkeit besteht, sich an ein Fern- oder Nahwärmenetz anschließen zu lassen oder ob sie andernfalls etwa eine Wärmepumpe einbauen oder eine andere Technologie nutzen wollen.
- Wer seine Heizung austauscht, bekommt bis zu 70 Prozent Förderung.Außerdem wird es zinsgünstige Kredite geben.
- Mieterinnen und Mieter werden vor hohen Kostensteigerungen geschützt.
- Ab 2045 wird Deutschland klimaneutral heizen – ohne Gas, Kohle und Öl.
Funktionierende Öl- und Gasheizungen können also weitergenutzt werden. Auch Reparaturen sind weiter möglich. Wie bisher müssen sie allerdings ausgetauscht werden, wenn sie über 30 Jahre alt sind.
Bei Neubauten muss allerdings grundsätzlich ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für den gesamten Altbaubestand gelten die o.g. Übergangsfristen.