Belastungen aus notwendiger Straßensanierung müssen vertretbar bleiben

Der Beschluss der Gemeindevertretung, mit der notwendigen Sanierung der gemeindeeigenen Strassen zügig zu beginnen und dafür wiederkehrende Strassenbeiträge einzuführen, führt zunächst dazu, dass die Gemeindeverwaltung bis zum Jahresende eine Satzung erarbeiten wird, die dann von der Gemeindevertretung zu entscheiden und ggf. zu verabschieden ist. Danach beginnt die Einbeziehung der Öffentlichkeit durch Informationsveranstaltungen in beiden Ortsteilen.

Das in den letzten beiden Jahren erstellte Straßenzustandskataster führt zu dem Ergebnis, dass bei unbegrenzten Ressourcen, also auch bei einem unbegrenzten finanziellen Budget, hierfür in den nächsten 10 Jahren etwa EUR 23 Mio. zur Verfügung stehen müssten. Dies ist jedoch weder durch den Gemeindehaushalt noch durch die einzelnen Grundstückseigentümer darstellbar. Insofern müssen dann konsequenterweise die Massnahmen gestreckt werden. Der Gemeindehaushalt darf nicht überlastet werden, und gleichzeitig muss er unverändert Mittel sowohl für laufende Unterhaltungs- und Aussbesserungsmaßnahmen als auch für die geplanten investiven Maßnahmen bereitstellen. Diese investiven Maßnahmen wiederum werden mindestens 25% der jährlichen grundhaften Sanierungskosten für unsere gemeindeeigenen Straßen ausmachen. Die genauen Zahlen hierfür werden erstmals für die Haushaltsplanungen 2023 errechnet werden.

Beispielrechnungen aus Gemeinden, die bereits wiederkehrende Straßenbeiträge eingeführt haben, zeigen, dass die jährlichen Belastungen für die einzelnen Grundstückseigentümer auch in engen Grenzen gehalten werden können. Und dies war auch das Ziel unseres Antrags an die Gemeindevertretung (fair und möglichst günstig). Für ein Grundstück von ca. 500 qm sollen die Belastungen EUR 100 p.a. möglichst nicht übersteigen. Je nach Grundstücksgröße, Bebauungsart und Ausnutzung können die Belastungen aber auch höher ausfallen. Mögliche Synergien z.B. bei den Wiederherstellungsverfahren oder bei gleichzeitigen Maßnahmen von Versorgungsträgern werden selbstverständlich berücksichtigt werden.