03.09.2019: Überflüssige Anträge – Einigkeit in der Sache

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 29. August standen viele Punkte auf der Tagesordnung. Unter anderem auch zwei der CDU Fraktion.

Den ersten Antrag hatte die CDU Fraktion als „Gärten des Grauens“ abschaffen bezeichnet. Unabhängig davon, ob eine derartige Bezeichnung den Gartengestaltungen der Rodenbacherinnen und Rodenbachern gerecht wird, ist der Antrag nicht das geeignete Mittel dazu. Was wie bebaut und bepflanzt werden kann, regelt die Gemeindevertretung in der Regel über den Bebauungsplan. Eine nachträgliche Änderung kann nicht angestrebt sein und halten wir für rechtlich sehr bedenklich.

Für das Neubaugebiet südlich der Adolf-Reichwein-Straße gibt es noch keinen Bebauungsplan. Der befindet sich derzeit, wie das ganze Baugebiet, in der Planung. Hier hat, wie bei allen Neubeschlüssen, die Gemeindevertretung alle Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei ist klar, dass z.B. die Blühbepflanzung eine wichtige Rolle spielen wird. Zur Zeit ist vorgesehen Freiflächen zu begrünen und Steingärten zu vermeiden. Bürgermeister Klaus Schejna hat darauf mehrfach hingewiesen. Es sei auch noch angemerkt, dass Verbote kontrolliert und im Zweifel auch sanktioniert werden müssen.

Wir als SPD streben hier das begleitete Miteinander an. Über das Kreisprogramm „Main-Kinzig blüht“, an dem Rodenbach seit längerem teil nimmt, wurden bereits einige Veranstaltungen durchgeführt. Diese waren gut besucht und sollten die Bürgerinnen und Bürger informieren, welche Möglichkeiten es gibt, Gärten so anzulegen, dass sie einen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz leisten können. Dieser Weg ist nachhaltiger als einfache Vorschriften und Verbote. Es ist überraschend, dass die CDU Fraktion über Ge- und Verbote im Klimaschutz arbeiten will. Das ist sonst etwas was die CDU den anderen Parteien als Gängelung der Bürgerinnen und Bürger vorwirft.

Im zweiten Antrag geht es um ein Radwegekonzept. Dieses Vorhaben der CDU Fraktion, ein Konzept zu Radwegen in Rodenbach an den Gemeindevorstand in Auftrag zu geben, erscheint auf den ersten Blick stichhaltig und sinnvoll. Im Rahmen der Klimadiskussion muss sich an der Nahmobilität bei allen etwas ändern, jeder soll und muss dafür bei sich selbst beginnen. Dazu bedarf es einer Infrastruktur, die eben genau diese Änderung nicht nur unterstützt, sondern geradezu fordert, einer Infrastruktur, welche die Nutzung des Fahrrades geradezu zur ersten Wahl macht.

Dazu ein Zitat (in Auszügen):

Zur Verbesserung der Bedingungen für den Fuß- und Fahrradverkehr sowie dessen Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln, hat das Land Hessen 2017 im Rahmen einer Nahmobilitätsstrategie die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) ins Leben gerufen. Sie dient als Kompetenznetzwerk, in dem gemeinsam mit Kommunen, Verbänden, Hochschulen, Wirtschaft und Verkehrsverbünden beispielhafte Konzepte bekanntgemacht, neue Ideen entwickelt und umgesetzt werden.

Und weiter heißt es dort:

Ein Bestandteil der Charta ist, den Rad- und Fußverkehr als einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, Lärmschutz und Gesundheitsförderung anzusehen und den Ausbau der Nahmobilität zu erhöhen. Insbesondere die Verlagerung von Fahrten im Kurzstreckenbereich bis zu zehn Kilometern vom Pkw auf den Rad- und Fußverkehr sowie die Kombination mit dem öffentlichen Verkehr, stehen im Mittelpunkt“ (Zitat Ende).

Das steht nicht etwa im Antrag der CDU Fraktion, sondern in einer Presseerklärung des Bürgermeisters vom 12. April diesen Jahres (zu finden auf der Homepage der Gemeinde Rodenbach unter www.rodenbach.de). Über das Thema wurde auch im letzten Jahr bereits gesprochen. Auch wenn die Ausführungen unseres Bürgermeis- ters nicht immer die kürzesten sind, lohnt sich das Zuhören. In seiner Haushaltsrede Anfang November letzten Jahres heißt es dort (siehe www.rodenbach.de):

Für die Planung und Durchführung eines Nahmobilitätschecks sind 34.000 Euro im Haushaltsplan vorgesehen. Diese Kosten werden in der Regel mit 70 Prozent durch das Land gefördert. Der entsprechende Antrag ist bereits gestellt.

Auch der Bereich Rad- und Fußverkehr, die Schulwegeplanung, die Verkehrssicherheit und natürlich auch die Barrierefreiheit im Ortsgebiet werden dabei von einem Fachplaner untersucht und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Ziel ist es, die Bedingungen aller Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt zu verbessern.

Im Gemeindehaushalt wurden dazu die genannten Beträge eingestellt und, leider ohne Zustimmung der CDU Fraktion, beschlossen.

Auch im Gemeindevorstand wurde über das Thema Nahmobilitätskonzept mehrfach gesprochen. In der Presse wurde ebenso an verschiedenen Stellen darüber berichtet. Immerhin, das Konzept wird von der CDU geführten Landesregierung gestützt.

Was genau soll jetzt der Antrag der CDU Fraktion „Radwegekonzept für Rodenbach“ bewirken? Dazu steht in der Begründung:

Die vorhandenen Radwege in Rodenbach folgen unserer Auffassung nach keiner Struktur. Sie existieren „jeder für sich“ und lassen keinerlei Vernetzung, kein Gesamtbild als einer der wichtigen Verkehrswege Rodenbachs erkennen. Dies gilt es zu ändern, um das Radfahren in unserer Gemeinde attraktiver zu gestalten.

Sowohl das Radwegekonzept an sich, als auch die in der Begründung aufgeführte attraktivere Gestaltung der Radwege sind unserer Auffassung nach in dem zu erstellenden Nahmobilitätskonzept enthalten.

Ist es wirklich notwendig, zu bereits beschlossenen, in Planung befindlichen und in einigen Teilen auch umgesetzten Themen ein paar Monate später erneute Anträge zu stellen? Soll es nur noch darum gehen, am Ende des Jahres sagen zu können: wir haben X Anträge gestellt? Wir als SPD Fraktion meinen NEIN. Daher haben wir beide CDU Anträge abgelehnt. Auch wenn es dann heißt: die SPD Fraktion hat die „guten“ Anträge der CDU grundlos abgelehnt. Grundlos war es nicht.

Der Gemeindevorstand ist bereits zum Thema Nahmobilität aktiv. Und das schließt nicht nur den Radverkehr mit ein, sondern ebenso den ÖPNV und die Fußgänger. Es wird ein Konzept erarbeitet. Ebenso ist bereits zum Bereich Klima und Umwelt viel in Bewegung, Planung und Umsetzung – unter Mitnahme der Rodenbacherinnen und Rodenbacher.

Lassen wir doch dem Gemeindevorstand, der Gemeindeverwaltung und den Konzepterstellern erst einmal die Zeit, die notwendig ist, ihre Arbeit abzuschließen. Dann bewerten wir die Konzepte und Entwürfe in den dafür vorgesehen Ausschüssen und in der Gemeindevertretung. Zumindest gibt es bei den beiden Themen keinen Dissens in der Sache!