10.12.2015: Stellungnahme zum CDU Antrag Plakatierung

Stellungnahme des SPD Fraktionsvorsitzenden Norbert Link zum Antrag der CDU Fraktion zur Regelung der Plakatierung der Parteien und Wählergemeinschaften während der Wahlkämpfe.

Zur Sitzung der Gemeindevertretung am 10.12.2015 hat die CDU Fraktion einen Antrag gestellt, der die Plakatierung in der Gemeinde in Wahlkampfzeiten regeln soll.
Nach den Vorstellungen der CDU soll die Plakatierung von Parteien und Wählergemeinschaften während der Wahlkämpfe einheitlich und nur noch auf von der Gemeinde aufgestellten Plakatwänden erlaubt sein.
Als einzige Ausnahme sollen Großraumplakate gelten.
Als Begründung dafür führt die CDU aus, dass das „wilde Plakatieren“ durch alle Parteien während der Wahlkämpfe zunehmend für Unmut in der Bevölkerung sorgen würde.

Zu diesem Antrag hat unser Fraktionsvorsitzender Norbert Link in der Sitzung am 10.12.2015 wie folgt Stellung genommen.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren,

eine Beschränkung der Parteien in der Ausübung ihrer Wahlwerbung ist nach den uns vom Gemeindevorstand vorgelegten Unterlagen nicht möglich. Neben den rechtlichen Gründen gibt es aber auch weitere Gründe, die uns veranlasst haben zu diesem Antrag eine Stellungnahme abzugeben.

Zunächst einmal hat dieser Antrag in unserer Fraktion und Partei etwas positives bewirkt. Wir haben uns sehr genau damit auseinandergesetzt, wie wir in den vergangenen Jahren plakatiert haben, wo und in welchem Umfang wir Plakate aufgestellt haben und haben vor, uns im kommenden Wahlkampf genau so zu verhalten.

1. sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir während der vorangegangenen Wahlkampfzeiten bei der Plakatierung in Rodenbach mit Augenmaß vorgegangen sind. Wir sind nicht der Meinung, mit unserem Plakatierungsverhalten zu einer wilden Plakatierung und zum Unmut in der Bevölkerung beigetragen zu haben.

Aus unserer Sicht ist es schon verwunderlich, wenn die CDU wie wild drauflos plakatiert, Plakate so hoch wie es nur geht übereinanderstellt, jeden freien Platz ausnutzt, sogar noch zusätzlich Bauzäune aufstellt weil Bäume, Wände und Laternen nicht mehr hergeben, Großplakate auch dort aufstellt, wo keine Erlaubnis vorliegt und dann von einem Wildwuchs spricht, der eine Regelung verlangt.

Jede Partei, die in einem Wahlkampf Plakate aufstellen will, sollte sich selbst kritisch hinterfragen, ob das, was sie vorhat, auf Unmut in der Bevölkerung treffen könnte und sich dementsprechend verhalten, wenn ihr an der Meinung der Bevölkerung etwas liegt. Kritik wird ja auch nur die treffen, die es übertreiben.

2. Vielleicht ist der Grund für diesen Antrag auch das Problem, mit dem sich zwischenzeitlich viele Vereine und Verbände auseinandersetzen müssen. Immer weniger Mitglieder sind bereit, sich für die Ziele und den Zweck des Vereins über ein übliches Maß hinaus zu engagieren.

Würde die Gemeinde Plakatwände aufstellt würde sie den Parteien schon eine Menge Arbeit abnehmen, die eigentlich von den Mitgliedern erwartet werden müssten und verlagert diese aber auf die Mitarbeiter der Gemeinde und die dafür anfallenden Kosten sind letzten Endes nicht von der Partei selbst, sondern von den Bürgern zu tragen.

Aus diesen Gründen können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.