Bürgermeister Klaus Schejna und die Fraktionen von SPD, CDU und FDP haben in der Sitzung der Gemeindevertretung am 25. August 2011 eine Erklärung zum Fluglärm beschlossen.
Die Gemeinde Rodenbach unterstützt die „Rodenbacher Erklärung“ der Interessengemeinschaft Fluglärm Hanau – Kinzigtal. Die Belastungen der Menschen in unserer Gemeinde durch immer stärker zunehmenden Fluglärm hat ein unerträgliches Ausmaß angenommen. Die berechtigten Proteste in vielen Kommunen der Region nehmen permanent zu. Die Menschen in Rodenbach haben ein Recht auf Ruhe und nehmen die ansteigende Belastung durch Fluglärm nicht länger hin. Deshalb fordern wir:
- Nachtflugverbot
- die Anordnung eines generellen Nachtflugverbotes von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr (mindestens jedoch in der Zeit zwischen 23.00 und 5.00 Uhr wie im Mediationsergebnis festgeschrieben)
- Änderung des Anflugverfahrens
- die generelle Anordnung lärmmindernder Anflugverfahren wie des kontinuierlichen Gleitfluges („continuous descending approach“) für alle Anflüge. Hierfür sind die personellen und technischen Voraussetzungen zu schaffen
- Lärmobergrenze
- Festlegung einer verbindlichen Lärmobergrenze auch für die Zeit nach Inbetriebnahme der neuen Landebahn am 20. Oktober 2011 (mindestens gesetzliche Grenzwerte)
- Anhebung der Mindestflughöhe
- die Wiederanhebung und Festlegung der Mindestflughöhe durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung auf 1700 Meter
- Prüfung der neuen Flugrouten
- die neuen Flugrouten sind einer kritischen Prüfung zu unterziehen, da sie für den Main-Kinzig-Kreis erhebliche Mehrbelastungen an Fluglärm bedeuten
Es muss eine vernünftige Balance gefunden werden zwischen der Wirtschaftlichkeit einerseits und dem Schutz der hier lebenden Menschen und der Umwelt andererseits. Allen Vereinbarungen zum Trotz, enthält die Genehmigung des Ausbauvorhabens nicht die seitens der Hessischen Landesregierung nach Abschluss des Mediationsverfahrens zugesagten Schutzregelungen zur Abwehr von starker Belästigung und Gesundheitsgefahren durch Fluglärm. Damit lassen sich, entgegen der erklärten Absicht des hessischen Landtages, erhebliche Belästigung und ggf. gesundheitliche Folgewirkungen nicht erfolgreich verhindern.
Das stets als ‚untrennbar mit dem Ausbau verbundene’ Nachtflugverbot wurde von der hessischen Landesregierung aufgegeben. Eine verlässliche Eingrenzung des Fluglärms wurde ebenso wenig erreicht, weil es im Planfeststellungsbeschluss versäumt wurde, eine belastbare Lärmobergrenze festzuschreiben.
Wir fordern daher die Bundes- und Landesregierung, die Flughafenbetreiberin, die Deutsche Flugsicherung und die sonstigen Akteure auf Seiten der Luftverkehrswirtschaft dazu auf, endlich konsequent die kommunalen Interessenlagen im fluglärmbelasteten Umfeld des Airports zu berücksichtigen.
Ihre Unterstützung ist gefragt
Unterstützen auch Sie die Erklärung indem Sie unterschreiben. Die Unterschriftenliste liegt im Rathaus in Zimmer 26 aus und ab dem 5. September auch in der Bücherei und den Rodenbacher Banken.