10.11.2008: Stellungnahme zum CDU Antrag 01/2008

CDU-Antrag zur Verbesserung der Situation am Rodenbacher Bahnhof

Die CDU beklagt sich in ihrem Artikel im Rodenbach Kurier vom 01.10.2008 darüber, dass ihr Antrag zur Verbesserung der Situation am Bahnhof nicht auf die Tagesordnung der letzten Gemeindevertretersitzung genommen wurde.

Leider berichtet die CDU nicht, dass dieser Antrag bereits in aller Ausführlichkeit im Bauausschuss behandelt worden ist. In dieser Sitzung wurde einstimmig, also auch mit den Stimmen der CDU-Ausschussmitglieder beschlossen, den Antrag erst dann in die Gemeindevertretung zu bringen, wenn die Antwort der Deutschen Bahn AG auf das Schreiben des Gemeindevorstands zu der desolaten Fluchttür in der Lärmschutzwand und dem nicht passierbaren Grünstreifen vorliegt. Zu dem Antragspunkt „Erreichbarkeit des Mittelbahnsteigs“ wurde von Bürgermeister Schejna ausführlich aus einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2002 zu diesem Thema zitiert.

Diese Studie war auf Initiative der Gemeinde und im Einvernehmen mit der Deutschen Bahn AG in Auftrag gegeben worden, weil die Probleme mit dem Treppenbauwerk ja nicht neu sind und sich natürlich auch schon die früheren Bürgermeister und Gremien um Verbesserungen bemüht haben. Die Kosten für die Studienerstellung wurden gemeinsam von der Bahn AG und der Gemeinde getragen. Alle Fraktionen haben während der Bauausschusssitzung am 23.September 2008 eine Kopie dieser Studie erhalten, also auch ein Vertreter der CDU.

Aus dem Inhalt geht klar hervor, dass eine Verbesserung der Erreichbarkeit des Mittelbahnsteigs nur durch größere Umbaumaßnahmen bzw. durch den Einbau eines Fahrstuhles mit erheblichen Investitions- und Folgekosten realisiert werden könnte. Allerdings wird die Realisierbarkeit generell bezweifelt, weil aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die Kosten im Verhältnis zum Nutzen als völlig inakzeptabel bezeichnet werden. Auch der separate Einbau eines Fahrstuhles, eines Förderbandes, einer Kofferrutsche o. ä. wurden untersucht und aus Kosten-, Platz- und Haftungsgründen verworfen. Selbst ein einfaches U-Profil, wie von der Gemeinde damals nachträglich ins Gespräch gebracht, wurde aufgrund der Haftung der DB AG aus der Verkehrssicherungspflicht und aus Sicht des Eisenbahn-Bundesamtes als Aufsichtsbehörde der Bahnen als nachträglicher Einbau als nicht genehmigungsfähig abgelehnt.

Auch die SPD-Fraktion findet die Situation am Rodenbacher Bahnhof im Sinne der Bahnnutzer und Rodenbacher Bürger unerträglich. Wir sehen aber aufgrund der Ausführungen in der Studie im Moment keine realistische Möglichkeit, hier wirksame Verbesserungen zu erreichen. Als Zukunftsperspektive wurde von Bürgermeister Schejna in der Ausschusssitzung darauf hingewiesen, dass eine Veränderung der gesamten Bahnhofssituation ggf. bei der immer wieder einmal diskutierten Erweiterung der Bahnstrecke Frankfurt-Fulda erreicht werden könnte. Unabhängig davon, kann natürlich auch aktuell noch einmal mit der Bahn Kontakt aufgenommen werden, wobei man aber nicht erwarten darf, dass sich gegenüber dem Befund von 2002 etwas grundlegend geändert hat.

Zur Aussage der CDU, ob es im Einklang mit der HGO steht, dass ihr Antrag jetzt nicht auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung genommen wurde, stellen wir fest, dass es richtig war, den Antrag bereits vor Einbringung in die Gemeindevertretung im Ausschuss zu behandeln. Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gemeindevorstand hier bereits tätig war und so eine zügige Bearbeitung der Anliegen erfolgt. Weiterhin stellen wir fest, dass man trefflich darüber streiten kann, ob die Punkte „desolate Fluchttür“ und „verwilderter Grünstreifen“ den Anspruch eines Antrags an die Gemeindevertretung erfüllen.

Nach unserer Auffassung gehören sie in den alltäglichen Geschäftsgang der Verwaltung und wären dort einfach und unverzüglich zu melden gewesen. Trotzdem wird der Antrag, wie im Ausschuss festgelegt, nach Vorliegen der Antwort von der Bahn AG, in der Gemeindevertretung abschließend behandelt werden.

Wir sind der Auffassung, dass diese Klarstellungen notwendig sind, um dem Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf eine sachliche Information gerecht zu werden.