06.11.2014: Haushaltsrede 2015

Haushaltsrede 2015 vom 06.11.2014 – es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrter Herr Geppert, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in Zeiten, in denen man im Kollegenkreis darüber spricht, gemeinsam die Schlüssel der Rathäuser in Wiesbaden abzugeben, um die Dramatik der kommunalen Finanzen zu dokumentieren, können Sie sicher nachvollziehen, dass es mir als Verantwortlichem nicht leicht fällt, den Haushaltsplan für das kommende Jahr einzubringen.

Nachdem wir im vergangenen Jahr unseren Haushaltsplan beschlossen und in der ersten Sitzung diesen Jahres das dazugehörige HH Sicherungskonzept aufgestellt und verabschiedet hatten, kam am Rosenmontag der sogenannte Herbsterlass mit der Maßgabe, die Grundsteuer bei defizitären Kommunen 10% über dem Landesdurchschnitt anzuheben.

Für uns in Rodenbach hätte dies konkret bedeutet, wir hätten die Grundsteuer B von 300 auf mindestens 323% anheben müssen. Und das, obwohl der Erlass nach Beschlussfassung des Haushaltsplans und damit der Hebesteuern herauskam. Damit war unser Haushalt nicht genehmigungsfähig. Und das ohne unser Zutun und Wissen.

Für die Genehmigungsfähigkeit wäre die rückwirkende Anhebung der Grundsteuer eine Bedingung gewesen.

Nachträglich konnte ich in Absprache mit der Aufsichtsbehörde und dem Ministerium eine Genehmigung für unseren Haushalt erreichen unter der Bedingung, dass wir den Differenzbetrag, der uns durch die Nicht-Anhebung der Grundsteuer fehlte, an anderer Stelle im Haushalt einsparen mussten. Dies haben wir mittels einer Haushaltssperre quer durch alle Ämter und Ausgaben in Höhe von insgesamt 100.000 € erreicht.

Sie können sich vorstellen, meine Damen und Herren, dass das bei einem ohnehin bereits sehr knapp kalkulierten Haushalt äußerst schwierig ist.

Die Zukunft der Hessischen Kommunen ist mit solchen Erlassen und strengen Vorgaben alleine nicht zu gestalten.

Das Urteil des Staatsgerichtshofes vom 21. Mai 2013 hat den Kommunen bestätigt, dass der kommunale Finanzausgleich, wie ihn das Land Hessen pflegt, verfassungswidrig ist und das Land verpflichtet, den KFA bis zum 31.12.2015 neu zu regeln. Die Städte und Gemeinden müssen dabei – unabhängig von der Finanzkraft des Landes – bedarfsgerechte Mittel erhalten. Die willkürliche Entnahme von 340 Mio Euro jedes Jahr aus dem kommunalen Finanzausgleich seit dem Jahr 2011 hat den sowieso schon klammen Städten und Gemeinden in Hessen regelrecht das Genick gebrochen.

Auf die Neuregelung setzen alle Städte und Gemeinden mit ihren hauptamtlichen und den ehrenamtlichen Stadtverordneten und Gemeindevertretern sehr große Hoffnungen.

Nämlich: endlich auskömmliche Finanzausstattung und vielleicht sogar die Möglichkeit, der verfassungsgerichtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung wieder Leben einzuhauchen.

Denn die hessischen Kommunen haben in den vergangenen Jahren zu Lasten ihrer Bürgerinnen und Bürger ihre Einnahmesituation verbessern müssen. Die Ausgabenseiten konnten nämlich trotz größter Sparanstrengungen nicht wesentlich reduziert werden: Denn immer mehr Aufgaben werden ohne entsprechende Gegenfinanzierung auf die Kommunen abgewälzt.

Bestes Beispiel dafür sind unsere Kindertagesstätten mit ihren Hortplätzen. Die Hortplätze, ohne die es keine Vereinbarkeit von Familie und Beruf geben kann, sind nämlich eine freiwillige Leistung der Kommunen und damit unser Privatvergnügen. So sieht es das Land zumindest. Und entsprechend stellt es keine finanziellen Mittel dafür zur Verfügung.

Auch bei der Kinderbetreuung in den Tagesstätten mit den Rechtsansprüchen auf Kita und U3-Plätze fehlt eine entsprechende finanzielle Beteiligung des Landes. Kinderbetreuung ist zu Recht in Bund und Ländern ein großes Thema. Doch warum werden hier die Städte und Gemeinden mit den finanziellen Belastungen weitgehend alleine gelassen?

Wir in Rodenbach haben ein gutes, bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuung. Aber finanziell ist dieses für uns ohne eine weitergehende Beteiligung des Landes nicht mehr in diesem Umfang zu schultern. Lang war hier die Liste der Forderungen: Ganztagesbetreuung, längere Öffnungszeiten, U3-Betreuung, Aufstockung des Personalschlüssels, Diskussion über gebührenfreie Kindergartenjahre, und und und.

Und wer zahlt die Zeche? Wir, meine Damen und Herren. Wir stemmen die Kosten der Kinderbetreuung weitestgehend alleine. Die Eltern können allenfalls einen kleinen Anteil an der Betreuung übernehmen.

Meine persönliche Einstellung kennen Sie: Bund und Länder sind hier in der Pflicht. Es darf nicht vom Geldbeutel abhängig sein, ob bzw. wie lange Kinder bedarfsgerecht betreut werden.

Und die Folge dieser verfehlten Politik, die die Gemeinden alleine lässt, sind nunmal defizitäre Haushalte. Alleine in den letzten fünf Jahren ist das Defizit im Bereich der Kinderbetreuung in der Gemeinde Rodenbach von 2,16 auf 3,38 Mio Euro angewachsen. Und damit, meine Damen und Herren, könnten wir unseren Haushalt locker ausgleichen.

Doch was passiert tatsächlich?

Das Land beschließt einschneidende Konsolidierungsmaßnahmen und fordert Sie als Mitglied des Gemeindevorstandes, mich als Bürgermeister und Sie als Gemeindevertreterin und Gemeindevertreter dazu auf, insbesondere die Realsteuerhebesätze immer weiter auf den Landesdurchschnitt anzuheben. Und das jedes Jahr. Dadurch steigt der Landesdurchschnitt jedes Jahr und die Gemeinden müssen erneut die Steuern anheben. Was zu einer Steigerung des Landesdurchschnitts führt. Und so weiter. Und damit steigert sich die Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger. Die Verantwortung für diese Steuererhöhungen liegt in der öffentlichen Wahrnehmung dann bei den Kommunalparlamenten und nicht beim eigentlichen Verursacher, dem Land.

Das Land darf seine eigenen Haushaltsnöte nicht weiter auf die Kommunen abwälzen und soll endlich für die an uns übertragenen Aufgaben auch die notwendige Finanzierung übernehmen.

Stattdessen wird der kommunale Finanzausgleich neu geordnet, wie im Urteil des Staatsgerichtshofs verlangt. Davor jedoch zwingt das Land die Städte und Gemeinden zu Steuererhöhungen und verringert damit deren Finanzbedarf. Eine höhere Finanzausstattung der Gemeinden ist dann ja nicht mehr notwendig.

Finanzminister Schäfer äußert sich in einem Schreiben an die Bürgermeister vom 01. Oktober 2014 wie folgt: „Bewertet man dieses Ergebnis, zeigt sich, dass es nicht – und dies ist sicherlich für Sie das Entscheidende – zu einer zum Teil befürchteten finanziellen Verschlechterung für die kommunale Familie kommen wird“. Seit gestern ist das für Rodenbach auch amtlich, denn wir bekommen nach dem neuen kommunalen Finanzausgleich nicht einen einzigen Cent mehr.

Bei der Bewertung der festgestellten Bedarfe gibt es eine Diskrepanz von rund 400 Mio Euro zwischen dem, was die Städte und Gemeinden als Bedarf definieren und dem, was das Land Hessen anerkennt. Bedarfsgerecht muss nämlich die Finanzausstattung sein. Und wo kein Bedarf – da keine Finanzausstattung.

Da schließt sich der Kreis wieder zu unseren „Privatvergnügen“ – wie ich sie nenne: Hortplätze, Sporthallen, Seniorenangebote, Kultur, Bücherei, Strandbad, Spielplätze. Für all das fehlt uns das Geld. Aber nach Ansicht des Landes benötigen wir es ja auch nicht.

Man muss schon sagen, das Marketing des Landes ist aber brillant: schaffte es Finanzminister Schäfer doch, das in der öffentlichen Wahrnehmung als Wohltat des Landes darzustellen. Auch die gebetsmühlenartige Wiederholung der Mär von den sprudelnden Steuereinnahmen suggeriert der Öffentlichkeit, dass hier noch riesige Sparpotentiale vorhanden seien. Jedoch sprudeln die Einnahmen in genau FÜNF kreisfreie Städte. Die übrigen 421 hessischen Städte und Gemeinden erreichen gerade so eben den Bundesdurchschnitt.

Und das auch nur, weil einige wenige, wie z.B. Biebergemünd oder Eschborn, da kräftig den Schnitt anheben.

Ebenso bedarf die Behauptung, die hessischen Kommunen hätten die höchsten Ausgaben, einer differenzierteren Betrachtung: die Bundesländer haben unterschiedlich viele ihrer Aufgaben auf die Kommunen übertragen. In Hessen ist dieser so genannte Kommunalisierungsgrad von Aufgaben am höchsten. Und das muss sich natürlich in den Ausgaben der Kommunen widerspiegeln.

Das heißt, wir in Hessen müssen die meisten Aufgaben bewältigen und bekommen eine gerade mal eben so mittelmäßige Finanzausstattung. Ganz gleich, was das Land öffentlich darzustellen versucht.

„Klar, fair und ausgewogen“ – zu bezeichnet Finanzminister Schäfer die vorgelegte Neuordnung des KFA. Ich fordere: so muss sie werden! Bisher ist sie es mitnichten. Finanzminister Dr. Schäfer hat zwar gestern die neuen Zahlen für die einzelnen Kreise sowie Städte und Gemeinden bekannt gegeben – mit einem für mich enttäuschenden Ergebnis – wie sein Ministerium jedoch auf die jeweiligen Beträge kommt, diese Antwort bleibt er der kommunalen Familie schuldig. Klar und fair sieht anders aus, meine Damen und Herren!

Wie sonst lässt sich erklären, dass Gemeindevertreter im Jossgrund erwägen, Ihre Mandate ruhen zu lassen, da sie nicht mehr gewillt sind, von oben verordnete Steuererhöhungen zu beschließen?

Fraktionschef Harald Wolf von den Freien Wählern sagt in einem Zeitungsinterview dazu: „Ich bin nicht gegen moderate Steuererhöhungen. Aber hier ist das Maß jetzt voll.“ Er sehe nicht ein, warum sich das schuldenfreie Jossgrund von einem Land bevormunden lassen müsse, dass selbst auf einem riesigen Schuldenberg sitze.

Da haben wir nämlich den Grund für die in meinen Augen verfehlte Finanzpolitik des Landes Hessen: Die Schuldenbremse soll bewirken, dass unsere Steuern für Leistungen ausgegeben werden und nicht für Zinsen und Zinseszinsen. Wenn sie aber so umgesetzt wird, wie es das Land Hessen mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs derzeit beabsichtigt, dann ist „klar, fair und ausgewogen“ Augenwischerei.

Dann nämlich setzen wir in den Kommunen die Grausamkeiten um, die das Land uns abverlangt, und das Land Hessen glänzt mit sauberer Weste und reinem Gewissen. Auskömmliche Finanzen gibt es aber trotzdem nicht.

Bevor wir zum Haushalt für 2015 kommen, erlaube ich mir, Ihnen einen kurzen Überblick über den Stand der Finanzen zum jetzigen Zeitpunkt zu geben. Aufgrund der Haushaltsbegleitverfügung mussten, wie im vergangenen Jahr, sämtliche notwendigen Anschaffungen im investiven Bereich aus dem Ergebnishaushalt finanziert werden. Spielraum für Investition ist damit nicht vorhanden.

Ganz im Gegenteil: diese Umschichtung verhindert teilweise bereits sogar notwendige Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen oder Ersatzbeschaffungen. Dies wird mittelfristig negative Auswirkungen auf unsere Infrastruktur haben.

Meine Damen und Herren, wenn das so weiter geht, werden die aufgrund des Sparzwanges unterbliebenen Investitionen die nachfolgenden Generationen erheblich belasten.

Der geplante Fehlbetrag von 1,3 Mio Euro kann mittels der erzwungenen haushaltswirtschaftlichen Sperre und unerwarteten Steuernachzahlungen sowie der strikten Einhaltung unseres Haushaltssicherungskonzeptes auf rund 800.000 Euro reduziert werden. Das ist sicherlich eine gute Botschaft. Dennoch bleiben wir im Haushalt 2014 defizitär und unterliegen dem Erlass des Landes.

Kommen wir nun zum Zahlenwerk für 2015 meine Damen und Herren!

Pünktlich vor der Einbringung des Haushaltes kamen am 29. Oktober vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport die neuesten Orientierungsdaten für die Finanzplanung der hessischen Gemeinden. Die zahlenmäßigen Veränderungen werden im Laufe der Beratungen in das Zahlenwerk eingearbeitet.

Erstaunt war ich, denn es hatte wieder einmal eine ganz besondere Qualität, als nach den Orientierungsdaten ab Seite 6 des Schreibens aus dem Ministerium unter Ziffer 2 dann Haushalts- und Wirtschaftsführung und Aufsichtsrechtliche Vorgaben für die Haushaltsgenehmigungsverfahren angeheftet waren. Die Auswirkungen habe ich Ihnen bereits mit dem Zitat des Jossgrunder Fraktionsvorsitzenden der Freien Wähler dargelegt.

Konkret: Nachdem wir uns Anfang des Jahres gemeinsam mit allen Fraktionen bei der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes sehr viel Mühe gegeben haben, um den Haushaltsausgleichs ausgewogen bis 2020 schaffen zu können, verlangt das Ministerium nun den Haushaltsausgleich spätestens zum Haushaltsjahr 2017.

Ein Schlag ins Gesicht all jener, die sich um ihre Gemeinde, die Bürgerinnen und Bürger, die Daseinsvorsorge und die Demokratie vor Ort sorgen und sich für sie einsetzen. Denn das hat schon etwas mit Willkür zu tun.

Zum Erreichen dieses Zeitzieles wird hier von einem Mindestabbaubetrag von 40 – 75 Euro je Einwohner und Jahr gesprochen. Das bedeutet für die Gemeinde Rodenbach, wir müssten bei rund 11.150 Einwohnern und einem Konsolidierungsbeitrag von 50 Euro einen jährlichen Betrag von rund 560.000 € im Haushalt einsparen. Jährlich! Bis 2017!

Wir alle wissen, das geht nicht. Das geht nicht ohne Strukturen zu zerstören und Infrastruktur zu vernachlässigen.

Das geht nicht ohne Hortplätze abzuschaffen und Sportanlagen zu schließen. Denn es würde bedeuten, alle vom Land als freiwillig angesehenen Leistungen aus dem Haushalt zu streichen.

Aber für mich – und ich weiß: auch für Sie, meine Damen und Herren – sind das eben keine freiwilligen Leistungen, wenn wir Bürgerhäuser, Sportplätze- und Hallen sowie unsere Bücherei unseren Einwohnerinnen und Einwohnern zur Verfügung stellen.

Wir in der Bürgermeisterkreisversammlung sind uns parteiübergreifend schon einig, gemeinsam für eine auskömmliche Finanzausstattung und gegen das Ausbluten der Gemeinden zu kämpfen.

Diese Einigkeit muss sich in den Kommunalparlamenten ebenfalls parteiübergreifend fortsetzen. Denn wir haben alle ein gemeinsames Ziel: die Daseinsvorsorge direkt hier vor Ort!

Das Ministerium schreibt weiterhin vor, dass der Haushalt einer defizitären Kommune grundsätzlich nicht genehmigungsfähig ist, wenn der Hebesatz der Grundsteuer nicht mindestens zehn Prozent über dem Landesdurchschnitt liegt. Wurden im März diesen Jahres noch die Werte des Stat. Landesamtes von 2012 als Berechnungsgrundlage genommen, bedient sich das Land nun der abgefragten Zahlen von 2014. Die bereits im Haushaltssicherungskonzept veranschlagten und beschlossenen 350 Prozent sind damit innerhalb von 6 Monaten schon obsolet.

Denn für die Genehmigungsfähigkeit unseres Haushaltes muss der Grundsteuerhebesatz auf 400 % angehoben werden. Und dies, meine Damen und Herren, einfach per Erlass. Ohne dass wir, ohne dass Sie in den Kommunalparlamenten da ein Mitspracherecht haben.

Die neuen Orientierungsdaten zusammen mit der Erhöhung der Grundsteuer würden eine Verbesserung gegenüber dem Ihnen vorliegenden Zahlenwerk von rund 167.000 Euro ergeben.

Damit würden wir unser ausgewiesenes Defizit im Jahr 2015 von 1,35 Mio Euro auf 1,18 Mio Euro reduzieren.

Der Ihnen vorliegende Haushaltsplanentwurf hat ein Volumen von 19,7 Mio Euro auf der Einnahmenseite und von 21 Mio Euro auf der Ausgabenseite.

Nahezu unverändert sind dabei die Einkommensteueranteile von 6,03 Mio Euro. Die Umsatzsteueranteile verringern sich aufgrund veränderter Schlüsselzahlen um rund 140.000 auf 330.000 Euro. Die gesamten Steuererträge inklusive Schlüsselzuweisung belaufen sich auf 13,35 Mio Euro, wovon auf die Gewerbesteuer ein Anteil von 3,36 Mio entfällt. Von diesen Einnahmen verbleiben gerade einmal 5,5 Mio Euro im gemeindlichen Haushalt, das entspricht 42%.

Der Rest geht über Kreisumlage, Schulumlage, Gewerbesteuerumlage, Kompensationsumlage und die Umlage für den Regionalverband Frankfurt Rhein Main als Durchlaufposten an andere Körperschaften.

Die Hundesteuer wurde unter Beachtung des Haushaltssicherungskonzeptes erhöht und hat nun ein Aufkommen von ca. 49.000 €. Meine Damen und Herren, im Sinne der Haushaltskonsolidierung ist die Steigerung dieser Steuereinnahme wohl eher dem symbolischen Bereich zuzuordnen. Die Hundesteuer liegt nunmehr im Durchschnitt der umliegenden Städte und Gemeinden.

Doch ein Hund ist mehr als eine „Steuerquelle“, er ist für viele ein treuer Begleiter und Weggefährte, der eine nicht zu unterschätzende soziale Funktion erfüllt. Deshalb könnte ich eine weitergehende Erhöhung der Hundesteuer erst einmal nicht befürworten.

Auf der Ausgabenseite bleibt Spitzenreiter die Position Steueraufwendungen und Umlagezahlungen mit 7,83 Mio Euro. Es folgen die Personalaufwendungen mit 6,25 Mio Euro. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Erhöhung von rund 167.000 Euro. Das hängt vor allem mit der Eröffnung einer weiteren Gruppe in der Kindertagesstätte Buchbergstraße zusammen, auf die rund 95.000 Euro entfallen.

Die Tariferhöhung ab 01. März wird mit rund 110.000 Euro veranschlagt und für die befristete Übernahme einer Auszubildenden werden rund 15.000 Euro kalkuliert. Außerdem wird ab September 2015 ein neuer Auszubildender für Medien- und Informationsdienste in der Bücherei eingestellt. Dem gegenüber stehen Einsparungen wegen des Ausscheidens von Altersteilzeitkräften und bei der Wiederbesetzung frei werdender Stellen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes. Dadurch konnten wir die Steigerung der Personalkosten für das kommende Jahr etwas abfedern.

Allein im Jahr 2013 haben wir bereits durch verspätete oder verminderte Stellennachbesetzungen rund 140.000 Euro weniger aufgewendet.

Insgesamt wird im Stellenplan 2015 eine ganze Planstelle eingespart und das, obwohl im Kita Bereich neue Stellen geschaffen werden müssen. Eine weitere drastische Personalreduzierung kann meiner Ansicht nach nur gleichzeitig mit einer Reduzierung von Angeboten oder Dienstleistungen möglich sein. Nichtsdestotrotz suchen wir bei jeder frei werdenden Stelle Einsparpotentiale durch Umorganisationsmöglichkeiten. Aber auch dies findet Grenzen in der Menge und Qualität der zu bewerkstelligenden Arbeit!

Der Anteil des sozialen Bereichs mit Kinderbetreuung, Jugend- und Familienhilfe an den Personalkosten beträgt 45% bzw. 2,9 Mio Euro.

Weiterer großer Posten der Ausgabenseite sind die Kosten für Sach- und Dienstleistungen, die mit 4,8 Mio Euro veranschlagt sind.

Dazu gehören die Energiekosten mit 795.000 Euro, die sogar unterhalb des Niveaus des Rechnungsergebnisses von 2013 liegen. Hier profitieren wir zum einen von gut verhandelten Bezugsverträgen und zum anderen von unserem gut eingeführten Energiemanagement.

Hier kann jeder einzelne Nutzer von Räumlichkeiten seinen persönlichen Beitrag zur Einsparung leisten.

Die Aufwendungen für die Bauunterhaltung und Instandhaltung gemeindlicher Einrichtungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 537.000 auf 721.000 Euro erhöht. Das hört sich zwar zunächst viel an, kann aber nicht den Investitionsstau der zurückliegenden Sparhaushalte auffangen. Allein die auf die Kitas entfallenden Kosten betragen dabei 242.000 €.

Wobei von diesem Posten über 150.000 Euro auf notwendige Sanierungsarbeiten der Kita Buchbergstraße entfallen. Falls sich das Projekt Rodenbacher Bildungs- und Betreuungseinrichtung (Robbe) in einem vertretbaren Rahmen verwirklichen lässt, könnten sich die Kosten für Unterhaltsarbeiten reduzieren.

Eine Kreditgenehmigung zum möglichen Ankauf des Grundstückes ist nicht erforderlich, da die bereits erteilte Ermächtigung bis Ende 2015 Gültigkeit hat. Das heißt, die Möglichkeit, eine multifunktionale zentrale Anlaufstelle für Familien, Kinder und Senioren zu schaffen und durch Synergieeffekte sogar noch Kosten einzusparen, bleibt uns hier erhalten.

Der Bedarf dafür ist vorhanden. Rodenbach ist attraktiv, nicht nur für den Storch, sondern gerade auch für junge Familien.

Aktuell halten wir knapp 100 Hortplätze vor, die alle belegt sind. Die Kitas sind mit rund 250 Kindern im Alter von 3 – 6 Jahren gut ausgelastet und die U 3 Betreuungsplätze werden durch knapp 50 Kinder genutzt. Gerade im U3 Bereich sind unsere engagierten Tagesmütter ein unverzichtbarer Bestandteil der qualifizierten Kinderbetreuung in der Gemeinde Rodenbach.

Dennoch wird sich bei vermehrtem Zuzug junger Familien und durch die Erschließung des Baugebietes Südlich der Adolf-Reichwein-Straße ein zusätzlicher Betreuungsbedarf ergeben, der nicht ohne Schaffung von Räumlichkeiten abgedeckt werden kann.

Mögliche Zuschüsse für einen Kita-Bau sind fast zu vernachlässigen, denn es sind die Folgekosten für den Betrieb einer Kindertagesstätte, die den Haushalt belasten.

Im sozialen Bereich angesiedelt ist auch die Seniorenarbeit in Rodenbach. Wir sind eine Gemeinde mit relativ hohem Anteil älterer Mitmenschen, deshalb wird die Seniorenarbeit sehr gut angenommen und ist ein wichtiger Bestandteil des Gemeindelebens. Das gemeindliche Seniorenbüro bietet zusammen mit dem Seniorenbeirat unter dem Vorsitz von Frau Anna Maria Rech eine breite Unterstützung und ein vielfältiges Angebot für einen großen Teil der Rodenbacher Bevölkerung und ergänzt damit das hervorragende Angebot der sozialen Organisationen und Verbände.

Besonders stolz, meine Damen und Herren, bin ich auf unseren Ort, seine Bürgerinnen und Bürger, die politisch Verantwortlichen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde, wenn es um die Unterbringung von Asylbewerbern geht. Hier zeigt sich Rodenbach von seiner besten Seite. Ob es um die Beschaffung von Wohnraum geht oder die Betreuung der Flüchtlinge: Ganz Rodenbach zieht hier an einem Strang. Ein ehrenamtlicher Helferkreis unterstützt die mittlerweile 50 Menschen bei vielen Fragen des täglichen Lebens und hilft Ihnen, sich hier bei uns heimisch zu fühlen. Oder zumindest sicher. Ein Gefühl, dass viele aus ihren Herkunftsländern nicht mehr kannten. Solidarisch und offen empfängt Rodenbach die Menschen, die unsere Hilfe benötigen.

Da wir in den Haushaltsplanberatungen sind, möchte ich aber nicht verschweigen, dass die Betreuung der Asylbewerber auch Einiges an Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Das Äquivalent einer dreiviertel Stelle wird inzwischen verwaltungsintern alleine dafür aufgewendet. Es fällt mir zwar schwer, in diesem Kontext von Finanzmitteln zu sprechen, denn ein Menschenleben kann man nicht in Geld aufwiegen, dennoch kann ich nicht unerwähnt lassen, dass auch diese Kosten letztendlich von der Gemeinde Rodenbach getragen werden und auch hier keine Finanzhilfe durch Land oder Bund erfolgen.

Kommen wir aber zurück zu den Kosten für die Sach- und Dienstleistungen.

Ein weiterer Faktor hier ist die Unterhaltung der Bürgerhäuser und Sportstätten mit einem Investitionsbetrag von gut 260.000 Euro. Beispielhaft seien hier die Aufarbeitung der Duschtrakte in der Bulauhalle genannt, da die grundhafte Sanierung weiterhin aus finanziellen Gründen zurückgestellt werden muss. Dort auch die Erneuerung defekter Anlagenteile im Bereich Heizung und Sanitär. Im Bürgertreff wird die Erneuerung der Saalfenster fortgesetzt sowie die Wasserleitungen saniert.

Insgesamt kostet die Bereitstellung der Sportstätten in beiden Ortsteilen rund 550.000 Euro im Jahr. Kosten, die nach Ansicht des hessischen Finanzministeriums eigentlich freiwillige Ausgaben der Gemeinde sind. Und damit nicht Bestandteil des Finanzbedarfs.

Erst nach intensiven Diskussionen und unter Verweis auf die Verankerung von Sport im Grundgesetz wurde ein Teil des Bedarfs im Ministerium anerkannt.

Dabei sind die Sportstätten und Bürgerhäuser für unsere Vereine Grundlage ihres Wirkens. Die Vereine bilden oftmals den Kitt der Gesellschaft und wir brauchen sie. Deshalb halte ich weiterhin daran fest, unsere Vereine zu unterstützen.

Schließlich arbeiten wir tagtäglich mit ihnen zusammen. Und sie mit uns.

Und das wird im nächsten Jahr noch intensiviert, wenn wir alle unser 990-jähriges Jubiläum feiern.

Die Gemeindevertretung hat ja Anfang des Jahres mit der Drucksache G 2/2014 den Gemeindevorstand mit der Vorbereitung und Durchführung des Gemeindefestes beauftragt. Inzwischen haben sich bereits drei Arbeitsgruppen gebildet, die sich mit den Themen Festzug, Dorffest und Fotowettbewerb beschäftigen. Ich bedanke mich an dieser Stelle schon einmal bei meinem Haupt- und Personalamtsleiter, Herrn Udo Vitt, für seine große Initiative und sein Engagement rund um das Gemeindejubiläum, als dessen Herz und Motor ich Herrn Vitt ohne Zweifel bezeichnen kann.

Zurück zum Haushaltsplan-Entwurf!

Selbstverständlich stehen auch im nächsten Jahr wieder Kosten für die Einführung des Digitalfunks in Höhe von 106.000 Euro im Haushaltsplan. Ich weiß gar nicht mehr genau, wann die Einführung des Digitalfunks begonnen hat, ihre Schatten voraus zu werfen. Ich weiß nur: sie wird auch nächstes Jahr noch nicht abgeschlossen sein. Ich persönlich bin mit dem jetzigen Ausbaustand des Digitalfunks sehr unzufrieden, ist er doch nicht hundert Prozent einsatztauglich und gefährdet meiner Meinung nach damit Leib und Leben unserer ehrenamtlichen Feuerwehrleute. Deshalb nutzen wir weiterhin den Analogfunk und testen dabei gleichzeitig den Digitalfunk. Ich danke allen Feuerwehrkameradinnen und Kameraden für ihren unermüdlichen Einsatz – nicht nur auf diesem Gebiet!

Die beiden Abschlussübungen der Jugend und der aktiven Wehr in den vergangenen Wochen zeigten nicht nur das Engagement sondern auch den hohen Ausbildungsstand. Unser Gemeindebrandinspektor Tino Becker kann gemeinsam mit seiner Führungscrew auf ein ereignis- und einsatzreiches Jahr zurückblicken und stolz sein.

Besonders wichtig für die Haushaltsgenehmigung sind ausgeglichene Gebührenhaushalte. Den meisten ist es sicher bekannt, dennoch möchte ich es kurz erwähnen: Abfall, Abwasser und Friedhof sind quasi eigene Haushalte und sämtliche Einnahmen und Ausgaben werden zweckgebunden im jeweiligen Gebührenhaushalt verbucht. Abfall- und Friedhofsgebühren bleiben im nächsten Jahr stabil.

Für den Zeitraum 2015 – 2017 müssen jedoch die Abwassergebühren neu kalkuliert werden, da dort ein durchschnittlicher jährlicher Fehlbetrag von rund 114.000 € festgestellt wurde. Ursächlich ist hier neben steigenden Betriebskosten vor allem der kontinuierlich sinkende Frischwasserverbrauch. Auch sind aufgrund einer Gesetzesänderung die Abschreibungserlöse aus Investitionszuweisungen und -zuschüssen nicht mehr in die Kalkulation mit aufzunehmen. Die entsprechende Vorlage wurde ja eben bereits beschlossen.

Die allgemeine Finanzsituation lässt nicht erwarten, dass Kredite in größerem Umfang eine aufsichtsbehördliche Genehmigung erhalten würden.

Dennoch haben wir Kreditaufnahmen von 322.520 Euro vorgesehen, die für den Digitalfunk und Planungskosten sowie die Erneuerung des Kanalnetzes genutzt werden sollen und deshalb möglicherweise genehmigungsfähig sind. Das Kassenkreditvolumen bleibt wie in den vergangenen Jahren auf 4 Mio Euro begrenzt.

Die Verbindlichkeiten aus Krediten bleiben auf niedrigem Niveau und sinken auf geplante 3,25 Mio Euro.

Zum Abschluss meiner Haushaltsrede bedanke ich mich ganz herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, die mit viel Ausgabendisziplin ihre Vorschläge zum Haushaltsplan erstellt haben.

Mein ganz besonderer Dank gilt der Leiterin der Finanzverwaltung, Frau Sabine Lach, und ihrem engagierten Team für die Zusammenstellung der Vorschläge und die Ausarbeitung des Haushaltsplanentwurfes. In diesen schwierigen Zeiten ist das Zusammenstellen von Zahlen, die sich fast täglich verändern, wirklich keine leichte Aufgabe!

Nachdem gestern dann auch der horizontale Finanzausgleich bekannt gegeben wurde, ist eins deutlich geworden. Nämlich, dass es Gewinner und Verlierer bei der Neuordnung gibt. Aber nicht mehr Finanzmasse. Der Mangel wird nur neu verteilt. Eine angemessene Finanzierung der hessischen Kommunen findet auch weiterhin nicht statt.

Meiner Einschätzung nach wird durch diese Umverteilung ein Keil in die kommunale Familie getrieben. Ich bleibe dabei: eine Stärkung der kommunalen Familie kann nur parteiübergreifend gegenüber Land und Bund durchgesetzt werden. Gehen wir das gemeinsam an!

Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!